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Einzonungsstopp

Fünf Kantone sind vom Bundesrat mit einem Einzonungsstopp belegt worden. Grund ist die fehlende oder mangelhafte Regelung der Mehrwertabschöpfung. Acht weitere Kantone erwartet das gleiche Schicksal, wenn die Revision ihrer Richtpläne nicht fristgerecht genehmigt werden kann.

 

Text: Julian Bruns – 10.4.2019

 

2014 wurde das Raumplanungsgesetz revidiert. Dort ist festgehalten, dass die Kantone bis zum 1. Mai 2019 Zeit haben, die Richtpläne anzupassen, das heisst überdimensionierte Bauzonen wieder in Landwirtschaftszonen umzuwandeln und zukünftig mindestens 20 Prozent der Planungsgewinne aus Einzonungen als Mehrwertabschöpfung einzuziehen. In einer Medienmitteilung gab das Bundesamt für Raumentwicklung nun bekannt, dass fünf Kantone definitiv sanktioniert werden und acht weitere ebenfalls davon betroffen sein könnten.

 

Mangelhafte Mehrwertabschöpfung
Die Kantone Genf, Luzern und Schwyz haben zwar die Gesetze bereits angepasst. Laut Bundesrat jedoch nicht im richtigen Mass. Nun sind sie aufgefordert zeitnah nachzubessern. Und in Zug fehlt «nur» noch das Ja der Stimmberechtigten für eine gesetzeskonforme Mehrwertabschöpfung. Die Abstimmung findet allerdings erst am 19. Mai statt und damit ausserhalb der gesetzlichen Frist. In Zürich steckt die neue Regelung sogar noch im Parlament. Dort hatte man bereits geahnt, dass die Zeit nicht reicht und im Februar im vorauseilenden Gehorsam bereits ein Einzonungsverbot erlassen. 

 

Fehlende Richtpläne
Ebenfalls verlangt ist, dass überdimensionierten Bauzonen auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre reduziert werden. Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Tessin, Wallis und Zug haben es in den vergangen fünf Jahren nicht geschafft die Richtpläne anzupassen. Eingereicht sind die neuen Richtpläne zwar, die fristgerechte Genehmigung wird jedoch angezweifelt, da es teilweise noch offene Fragen gibt und damit verbunden auch Einsprachen erwartet werden. Sollten bis zum 1. Mai die neuen Richtpläne also nicht genehmigt sein, folgt auch hier automatisch ein unbefristeter Einzonungsstopp. Sicher ist dies bereits bei Obwalden und Glarus. Dort ist erst die Vorprüfung abgeschlossen und noch nicht einmal der Genehmigungsantrag gestellt.
Und so stehen höchstwahrscheinlich zwölf von 26 Kantonen vor einem Einzonungsverbot ab dem 
1. Mai. Dies betrifft auch laufende Verfahren. Und anders als bei der vom Volk abgelehnten Zersiedlungsinitiative darf auch nicht mehr durch Auszonungen kompensiert werden.

 

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