Auseinandersetzung um das Churer Konvikt
Der Streit um die Instandsetzung des Konvikts in Chur geht in die nächste Runde. Mehrere der Baukultur verpflichtete Verbände haben vergeblich versucht, das Baudepartement zu einer sensiblen Sanierung gemäss dem siegreichen Wettbewerbsprojekt von Pablo Horváth zu bewegen. Jetzt reichen sie bei der Bündner Regierung Aufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in den Bündner Ämtern ein. Der Vorwurf: Sie hätten ihre Amtspflichten verletzt.
Text: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein – 4.10.2018
Bild: Andrea Badrutt
Fünf Schweizer Verbände reichen bei der Bündner Regierung Aufsichtsbeschwerde gegen drei Chefbeamten ein: gegen Kantonsbaumeister Markus Dünner, den kantonalen Denkmalpfleger Simon Berger und Martin Michel vom Amt für Höhere Bildung. Die Unterzeichnenden sind: der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA, der Bund Schweizer Architekten BSA, der Schweizerische Werkbund SWB, die Vereinigung Schweizer Innenarchitekten VSI.ASAI sowie der Bündner Heimatschutz.
Mangelnde Sensibilität der Beteiligten
Die fünf Verbände werfen den Verantwortlichen Verletzung ihrer Amtspflichten vor. Die Kritik richtet sich in erster Linie an Markus Dünner, der es als Kantonsbaumeister unterlassen hat, sich im Rahmen der Instandsetzung des Konviktes Chur für dessen Erhalt als baukulturelles Ganzes einzusetzen. Dass gar der kantonale Denkmalpfleger Simon Berger Hand geboten hat zu diesem Vorgehen, widerspricht seinem Auftrag vollständig. Er hätte beim Bundesamt für Kultur einen Bundesexperten verlangen oder die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege um ein Gutachten bitten müssen. Zu guter Letzt hat auch Martin Michel als Vertreter der Betreiberin des Konviktes im Rahmen der Sanierung jegliche Sensibilität im Umgang mit diesem architektonischen Zeitzeugen vermissen lassen.
Integrität des Bauwerks nachhaltig geschädigt
«Ich bin erschüttert», erklärt Stefan Cadosch, Präsident des SIA, «gerade die Schülerzimmer sind doch der Kern des Konviktes. Ausgerechnet diese wurden nun unwiederbringlich zerstört. Die Verantwortlichen haben die Integrität des Gesamtensembles leichtfertig vernichtet.» Für Cadosch wäre das einfach zu vermeiden gewesen, denn das ursprüngliche Projekt für die Instandstellung zeigte einen adäquaten Umgang mit den Innenräumen des Konviktes. Dass man davon ohne Not derart abwich, sei nicht nachvollziehbar. «Das Konvikt ist einer der bedeutendsten und stilistisch prägendsten Bauten der Nachkriegsmoderne in Graubünden», stellt Michael Hanak vom Schweizerischen Werkbund fest. Er ist ausgewiesener Fachmann für die Schweizer Nachkriegsmoderne. Das Konvikt sei ein herausragender Zeitzeuge. Es hätte zwingend als integrale Einheit erhalten werden müssen, so Hanak, inklusive der vom Architekten Otto Glaus entworfenen Einbauten. So sieht es auch das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz (KNHG) vor: die Erhaltung und die Pflege bedeutender Einzelbauten samt deren Ausstattung und Umgebung ist darin verankert.
Zerstörung wäre vermeidbar gewesen
Bei der Sanierung von kulturell herausragenden Bauten geht es stets um ein Abwägen von Bedürfnissen: Welche Originalteile können erhalten bleiben, auch wenn sie Gebrauchsspuren zeigen? Können Fenster repariert anstatt ersetzt werden? Welche Einschränkungen sind den Nutzern zumutbar, welche nicht? Welche Abweichung von Normen ist gegebenenfalls vertretbar? «Im Falle des Konviktes sind sich die Beteiligten der Bedeutung dieses baulichen Zeitzeugen zu wenig bewusst gewesen – und haben ihn so massiv beschädigt», sagt Cadosch. Die Fehler, die gemacht wurden, seien wohl unwiderruflich, dennoch wollen die Verbände nicht tatenlos zusehen: «Unsere Aufsichtsbeschwerde soll wachrütteln und sicherstellen, dass so etwas nie wieder geschieht. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.»
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