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Architektur ist Kunst!

Neue Regeln in der Kategorie Architektur beim Schweizer Kunstpreis

 

Text: Elias Baumgarten – 21.9.2016
Foto: Guadalupe Ruiz

Am 14. November beginnt die einmonatige Einreichfrist für den Schweizer Kunstwettbewerb 2017. Der traditionsreiche Contest wurde 1899 lanciert und hat im Laufe der Entwicklung auch die Kategorie Architektur mit aufgenommen und Architekturschaffende ausgezeichnet.

Ab diesem Jahr gilt ein vereinfachtes Reglement für Architekturschaffende: Es ist nur mehr ein maximal zehn Seiten starkes PDF-Dossier im A4-Format mit Statement zur inhaltlichen Ausrichtung der eigenen Arbeit, ein hierzu passendes Referenzbild, Projekten und einem Lebenslauf des Bewerbers abzugeben. Nach der Abgabe erfolgt eine Auswahl in zwei Stufen: Zunächst wählt die Jury Teilnehmerinnen aus, die sich an der Schau «Swiss Art Awards», die parallel zur Art Basel stattfindet, präsentieren dürfen und dafür eine Pauschale von CHF 5 000 erhalten. Im Zuge dieses Anlasses selbst werden schliesslich die Gewinner der mit CHF 25 000 dotierten Preise gekürt und bekannt gegeben. Laut Veranstalter werden im Regelfall zehn Preis pro Jahr vergeben.

 

Hier geht es zur Einreichung.

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